Die Aufkündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs ist mit Sicherheit immer eine unangenehme Angelegenheit für alle Beteiligten. Nur wie sieht es denn eigentlich mit der Rechtslage bei Eigenbedarfskündigungen aus? Welche Voraussetzungen müssen denn überhaupt gegeben sein, um eine Eigenbedarfskündigung auch wirksam werden zu lassen? Welche Möglichkeiten haben denn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung möglichst erfolgreich zur Wehr zu setzen? Was können Mieter für Argumente vorbringen um auf eine „unzumutbare Härte“ plädieren zu können? Steht dem gekündigten Mieter eine Abfindung zu und wenn ja in welcher Höhe? Tauscht eure Erfahrungen zu Eigenbedarfskündigungen im talkteria Forum aus und klärt alle noch offenen Fragen zu diesem Thema.
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