Gerade bei Rechtsgeschäften bis hin zu Willenserklärungen vernimmt man ja oftmals die Begriffe einer beschränkten Geschäftsfähigkeit oder auch einer unterstellten Geschäftsunfähigkeit. Nur wie sind diese Begrifflichkeiten denn vom Gesetzgeber her definiert und auch geregelt? Ab wann gilt man denn beispielsweise beschränkt oder absolut nicht Geschäftsfähig? Muss eine Geschäftsunfähigkeit beispielsweise
im Erwachsenenalter unbedingt attestiert sein? Sind für eine Geschäftsunfähigkeit besondere Nachweise erforderlich? Klärt diese Fragen der Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit im talkteria Forum und tauscht euch zu allen Einzelheiten mit anderen Usern aus.
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