Kauft man sich einen Artikel im Handel und dieser weist augenscheinliche Mängel auf, sollte man ja auch dementsprechende Gewährleistungsansprüche geltend machen können. So hat man dann beispielsweise ein Anrecht auf Mangelbeseitigung oder auch das der Kaufpreis abgesenkt wird. Nur wann und in welcher Form liegt denn ein tatsächlicher Mangel vor? Gibt es womöglich Unterschiede ob ein Artikel in einem Ladengeschäft oder online in einem Shop gekauft wurde? Wie sieht es denn möglicherweise mit einer Beweislast aus und welche Fristen kommen bei Reklamationen zum tragen? Wann hat man ein generelles Recht auf Wandlung des Kaufs und wann muss man sich mit einer Nachbesserung zufrieden geben? Klärt all diese Fragen zum Warenumtausch und Reklamation, zu euren Rechten, Pflichten und Fristen im talkteria Forum und tauscht eure Erfahrungen mit anderen Usern aus.
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