Einträge bei der Schufa stellen für viele Privathaushalte und Unternehmen spätestens dann ein Problem dar, wenn etwa Mietverträge geschlossen oder Kredite aufgenommen werden sollen. Da etwaige Vertragspartner Kunden mit einer hohen Bonität bevorzugen, stehen die Chancen für Personen mit negativen Schufa-Einträgen meist sehr schlecht. Jedoch gibt es durchaus Möglichkeiten, Schufa-Einträge zu überprüfen und sie unter bestimmten Voraussetzungen löschen zu lassen.
Welche Daten sammelt die Schufa?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, sammelt vielfältige Informationen bezüglich der Kontoverbindungen sowie Zahlungsverpflichtungen fast aller Bundesbürger. Dabei werden Daten erfasst, die offene Forderungen von Gläubigern, bestehende Kredite und Girokonten beinhalten. Auf Basis dieser Daten lassen sich für mögliche Vertragspartner wie Banken oder Vermieter Eindrücke über die Bonität ihres Vertragspartners gewinnen, die in vielen Fällen als grundlegend gelten.
Wo lassen sich die Daten Abfragen und welche Kosten entstehen dadurch?
Wer bei der Schufa eine Auskunft bezüglich seiner Daten erhalten will, dem stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese Daten zu erlangen. Eine vollständige Datenübersicht nach § 34 BDSG kann zu jeder Zeit kostenlos auf dem Postweg eingefordert werden. Seit 2010 sind die Schufa sowie weitere Auskunfteien gesetzlich dazu verpflichtet, detaillierte Auskunft über gespeicherte Daten zu geben. Dies bezieht sich jedoch lediglich auf die einmalige jährliche Abfrage der Daten. Sollte eine weitere Auskunft im laufenden Jahr eingefordert werden, fallen für die Schufa-Auskunft kosten in Höhe von 29,95 Euro an.
Die Datenübersicht selbst enthält alle Daten, die über den Antragsteller gesammelt wurden. Dazu gehören umfangreiche Informationen, wie, wann und durch wen Einträge erstellt wurden und an wen diese weitergeleitet wurden. Allerdings ist an dieser Stelle ist anzumerken, dass die Datenübersicht keinesfalls über Dritte angefordert werden sollte. Im Internet finden sich vermehrt Drittanbieter, die im Auftrag des Antragsteller die Datenübersicht von der Schufa einfordern wollen. Hierfür fallen allerdings unnötige Kosten an, da die Auskunft bei der Schufa kostenlos möglich ist. Weiterhin geraten vertrauliche sowie persönliche Unterlagen auf diesem Weg in die Hände Dritter.
Darüber hinaus gibt es eine zweite kostenpflichtige Option, um an die persönlichen Daten zur Bonität zu gelangen. Hierfür bietet die Schufa einen Onlinedienst an, der neben der Dateneinsicht weitere Dienstleistungen wie den mobilen Zugriff, der Benachrichtigung bei Änderungen im Datenverzeichnis sowie persönliche Telefonberatungen umfasst.
Weitere Funktionen:
* Informationen zu Speicherfristen
* Formular-Vorlagen
* regelmäßige Informationen zu aktuellen Schufa-Themen
* Online-Support
Die Kosten für diesen Service belaufen sich auf einmalig 9,95 Euro sowie monatlich 3,95 Euro bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. (Stand 2017)
Können bestehende Einträge gelöscht werden?
Grundsätzlich ist es möglich, vorhandene Schufa-Einträge löschen zu lassen. Um dies möglich zu machen, bedarf es einigen Auflagen, die zwingend erfüllt werden müssen. So ist es notwendig, dass offene Forderungen von Gläubigern zunächst beglichen werden. Sofern dieser Punkt erledigt wurde, lässt sich die Eintragung im Schuldnerregister beim zuständigen Amtsgericht mithilfe einer Bestätigung seitens des Gläubigers entfernen. Nach Ablauf einer Frist von vier Wochen wird der Schufa durch das Amtsgericht mitgeteilt, dass die offene Forderung beglichen wurde. Unabdingbare Grundlage für die Löschung von Einträgen ist in jedem Fall die Zahlung sämtlicher Forderungen. Andernfalls wird das Amtsgericht etwaigen Anträgen nicht stattgeben.
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